Förderung der Elektromobilität
Kaufprämie ist am 2. Juli gestartet(BMWi)
Die Förderrichtlinie zur Umsetzung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) ist am 01.07.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, sie ist damit am 02.07.2016 in Kraft getreten und gilt rückwirkend ab dem 18.05.2016. Hierauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hin.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
- Die Kaufprämie wird in Höhe von 4000 € für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3000 € für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.
- Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 € aufweisen.
- Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. €, längstens jedoch bis 2019.
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.
- Die Bundesmittel werden auf dem Energie-und Klimafonds, der vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird, zur Verfügung gestellt. Autokäufer können ihre Anträge ab 02.07.2016 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
Quelle: BMWi online (il)
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