Häusliches Arbeitszimmer

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Ehepaar kann häusliches Arbeitszimmer zwei Mal 1.250 Euro absetzen

Nutzen mehrere Steuerzahler ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 Euro personenbezogen anzuwenden. Jeder kann seine Aufwendungen bis maximal 1.250 Euro als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen. Das hat der BGH in zwei Urteilen klargestellt.

Quelle: IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
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