Dieselgate und Kraftfahrzeugsteuer

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Kraftfahrzeugsteuer: Auswirkungen der Dieselgate-Affäre (Bundestag)

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Axel Troost (DIE LINKE.) wollte wissen, ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass sich künftig durch die bekannt gewordenen Abgaswert-Manipulationen bei Kraftfahrzeugen mit Dieselmotoren für die betroffenen Fahrzeuge eine erhöhte Kraftfahrzeugsteuer ergibt, und inwieweit die Finanzbehörden bei der Anwendung der Kraftfahrzeugsteuer an Bescheide der Verkehrsbehörden gebunden sind (BT-Drucks. 18/6301).

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister v. 8.10.2015:

    • Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ermittelt derzeit zusammen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt den Sachverhalt.

 

    • Solange die Sachverhalte nicht bekannt sind, kann die Bundesregierung keine rechtlichen Bewertungen vornehmen. Dazu gehört auch das Kraftfahrzeugsteuerrecht.

 

    • § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG ordnet an, dass die Feststellungen der Zulassungsbehörden über Schadstoff-, Kohlendioxid-, Geräuschemissionen, andere Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie die Fahrzeugklassen und Aufbauarten für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer verbindlich sind.

 

  • Die genannten Feststellungen der Zulassungsbehörden sind Grundlagenbescheide im Sinne von § 171 Abs. 10 Satz 1 AO. Der Kraftfahrzeugsteuerbescheid ist Folgebescheid.

Quelle: BT-Drucks. 18/6301, Antwort auf Frage 40