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KV-Beiträge

Ohne Datenübertragung kein Sonderausgabenabzug Haben Sie erstmals eine Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen oder den Versicherer gewechselt, dann achten Sie unbedingt darauf, dass Sie diesem Versicherer die Zustimmung erteilt haben, dass er Ihre Daten ans Finanzamt übermittelt. Denn ohne Einwilligung können Sie die Beiträge nicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Weiterführende Links Mandantenrundschreiben Downloads Hilfreiches