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KV-Beiträge

Ohne Datenübertragung kein Sonderausgabenabzug Haben Sie erstmals eine Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen oder den Versicherer gewechselt, dann achten Sie unbedingt darauf, dass Sie diesem Versicherer die Zustimmung erteilt haben, dass er Ihre Daten ans Finanzamt übermittelt. Denn ohne Einwilligung können Sie die Beiträge nicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Weiterführende Links Mandantenrundschreiben Downloads Hilfreiches

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Häusliches Arbeitszimmer

Ehepaar kann häusliches Arbeitszimmer zwei Mal 1.250 Euro absetzen Nutzen mehrere Steuerzahler ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 Euro personenbezogen anzuwenden. Jeder kann seine Aufwendungen bis maximal 1.250 Euro als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen. Das hat der BGH in zwei Urteilen klargestellt. Quelle: IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH […]